Rübenanbau ab 2017

Sehr geehrte Rübenanbauerinnen und -anbauer,

durch die 2013 beschlossene Abschaffung der Zuckerquote zum 1. Oktober 2017 wird für die Zuckererzeugung in der EU eine neue Zeitrechnung beginnen. Bereits der Anbau 2017 fällt damit nicht mehr unter das Quotensystem und unter die Vorgabe eines Rübenmindestpreises.

Der Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer mit seinen sieben Landesverbänden und Südzucker haben Vorgespräche über die künftigen Kontrahierungs- und Abrechnungsbedingungen geführt.

In einer Broschüre werden die wesentlichen Eckpunkte zusammengefasst.
Diese können Sie unter "Rübenanbau ab 2017" herunterladen.

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen zusätzlich die Verbände und die Rübenabteilungen einschließlich des Südzucker-Rohstoff-Services zur Verfügung.

Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.           Südzucker AG
mit seinen Landesverbänden

Ochsenfurt/Mannheim im Mai 2016