Erste Eckpunkte für den Rübenanbau ab 2017

Der Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ) hat mit der Südzucker AG erste Vereinbarungen  für den Rübenanbau ab 2017 (nach Auslaufen der Zuckermarktordnung zum 30.09.2017) getroffen.

 

1. Die Kontraktmenge des Zuckerrüben-Liefervertrags besteht ab dem Anbaujahr 2017 aus einer Basis- und einer Mehrmenge. Sie wird jährlich auf die Zuckerbedarfsmenge der Südzucker AG ausgerichtet.

2. Grundsätzlich entspricht die Basismenge jedes Rübenanbauers 100 % seiner aktiven Zuckerrüben-Lieferrechte (inclusive Lieferrecht E). Sie ist mit einem garantierten Mindestpreis ausgestattet.

3. Zur Erreichung der Zuckerbedarfsmenge wird die Basismenge mit einem Faktor 1,25 multipliziert. Bei einer verringerten Zuckerbedarfsmenge reduziert sich die benötigte Kontraktmenge entsprechend, wobei das Verhältnis zwischen Basis-und Mehrmenge immer 80:20 bleibt.

4. Die Frachtkosten für Zuckerrüben werden zu 25 % vom Rübenanbauer individuell getragen. Sie werden stets zur nächstgelegenen Fabrik berechnet.

5. Die Rübenmarkvergütung ergibt sich aus den Verkaufserlösen der Schnitzel abzüglich der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten wie bisher bei den Nicht-Quotenrüben. Eine prozentuale Ableitung kommt nicht mehr zur Anwendung.